Darf man das noch?

In der aktuellen konfusen Situation: „eindeutig Jein“.

Wer eine Person digital fotografiert, der erhebt und speichert Daten im Sinne der (neuen) DSGVO. Die in den EXIF-Dateien enthaltenen Informationen, verbunden mit Erkennbarkeit auf den Fotos und evtl. eingebundenen GPS-Daten machen eine Identifizierung und Ortung der erfassten Personen möglich. Die analoge Fotografie, wie auch die analoge Weiterverarbeitung der Fotos ist keine Datenverarbeitung nach DSGVO – außer die analogen Fotos werden eingescannt oder öffentlich gemacht, z.B. auf einer Webseite, im Rahmen eines Buches oder ähnliches. Datenschutzrechtlich sind solche Personenaufnahmen also genau genommen nicht zulässig, außer es liegt eine Einwilligung der erfassten Person vor, die nicht unbedingt in schriftlicher Form vorliegen muss.

 Wenn man also streng und ausschliesslich von der DSGVO ausgeht, dann sind auch solche (alten) Aufnahmen wie diese vom Quedlinburger Kaiserfrühling 2007 nicht mehr zulässig. Ein „Haushaltsprivileg“ für Hobbyfotografen, die ausschließlich im privaten Bereich fotografieren, kann man hier auch nicht annehmen. Wird diese Veröffentlichung also nach § 23 KUG (Kunsturhebergesetz von 1907!) geregelt im Sinne einer „Veröffentlichung von Personen oder Geschehnissen der Zeitgeschichte“ oder „öffentlichen Veranstaltungen“ oder „Bildnissen im Interesse der Kunst“, bei der auf Einwilligungen von den einzelnen Person verzichtet werden kann?

Die einschlägigen Aussagen und Kommentare sind auch von fachkundiger juristischer Seite teils gegensätzlich. Selbst wenn in diesem Blogbeitrag ausschließlich Mitwirkende einer öffentlichen Veranstalung präsentiert werden und Fotos von „Beiwerk“ vermieden wurden und selbst wenn die Art der fotografischen Bearbeitung und Darstellung ein wesentliches Moment der Präsentation darstellt, verbleibt es doch unklar, ob man das nach dem 25.05.2018, also seit dem die neue DSGVO gilt, wirklich noch machen darf.

 

DSGVO und Fotografie

Der Deutsche Verband für Fotografie (DVF) hat Mitte Mai, noch vor Inkraftreten der DSGV, eine „Entwarnung für Fotografen“ gegeben. DVF-Präsident Wolfgang Rau, selber Rechtsanwalt, gibt in einem Video, das von der DVF-Webseite aus verlinkt wird, Auskunft hierzu.

Rechtanwalt David Seiler hat sich auf seiner Webseite fotorecht-seiler.eu ausführlich zu den Problemen des Fotorechts schriftlich geäußert und ist auch auf YouTube in verschiedenen Interwievs wiederholt zu Wort gekommen (https://youtu.be/5kqpFg1cCQc oder https://youtu.be/HTTOWMAvxb8). Rechtsanwalt Christian Solmecke (Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte GbR in Köln) ist auf YouTube ebenfalls sehr aktiv, unterhaltsam und gleichzeitig informativ; u.a. mit dem Video „DSGVO – Was gilt nun für Fotos auf Veranstaltungen? oder dem Video „DSGVO: Erste Abmahnungen sind da! Was ihr jetzt wissen müsst.. Angesichts dieser Unsicherheiten bleibt für Fotografen, die sich mit Menschen bildnerisch befassen wollen, ein erhebliches Unbehagen…

 

Datenschutzerklärung

Auf der Webseite der Rechtsanwälte Wilde, Beuge und Solmecke ist unter anderem auch ein kostenfreier Datenschutzerklärung-Generator für Webseitenbetreiber zu finden. Ein weiterer kostenfreier Generator für die Datenschutzerklärung wird auf der Webseite von Rechtsanwalt Dr. Schwenke angeboten. Beide hiermit generierten Versionen von Datenschutzerklärungen habe ich auf verschiedenen Fotowebseiten gefunden. Ein vor einem Jahr häufig von Foto-Bloggern benutzter Generator war der von eRecht24 (auch meine alte habe ich damit erzeugt). Er ist aufgrund von „Wartungsarbeiten“ nicht mehr erreichbar. Zur notwendigen Aktualisierung der Datenschutzerklärung dieser Webseite habe ich nunmehr den Generator von Dr. Schwenke benutzt. Interessant wäre eine vergleichende Gegenüberstellung der Ergebnisse.

 

Kaiserfrühling in Quedlinburg

 

Von unserem früheren Wohnort Goslar aus hatten wir nach Quedlinburg eine vergleichsweise kurze Anfahrtstrecke, so dass wir dort häufiger gewesen sind. Erst bei der Erkundung der „Straße der Romanik“, die viele sehenswerte Stätten in dieser Region aufweist und zu der auch die Stadt Quedlinburg gehört, ist mir unsere mittelalterliche Geschichte, in der der nordharzer Raum für kurze Zeit quasi zum Mittelpunkt des (damaligen) Europas wurde, bewusst geworden. In diesem Sinne war die bunte (jetzt schwarz-weiße) Pfingstveranstaltung im Jahre 2007 vor der „Kaiserpfalz Quedlinburg“ bzw. vor der Stiftskirche des Burgberges in Quedlinburg ein „geschichtliches Theater-Event“.

Im Sinne dieses Foto-Blogs gehört dieser Beitrag in die Rubrik „fotografische Rückblicke“. Es wurden über 10 Jahre alte RAW-/NEF-Dateien mit der heutigen Software-Technik noch einmal bearbeitet und mit einer eigenen Bildsprache versehen. Ursprünglich war ich mit den Aufnahmen weder in technischer (Kamera, Objektiv) noch in fotografischer Hinsicht zufrieden. Bis auf die alte Nikon D70 und das Nikkor 18-70 mm habe ich mittlerweile alle Nikon-Geräte wieder verkauft (was ich mittlerweile mit dem Stand der heutigen Technik bei Nikon möglicherweise nicht mehr tun würde). Ich denke mit den heutigen Möglichkeiten in Lightroom und insbesondere mit dem immer noch hervorragenden Silver Efex Pro von NIK lassen sich aus vermeintlichen Schwächen neue Tugenden entwickeln und eher zarte, helle, SW-Bilder von dieser Pfingstveranstaltung erzeugen.

 

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.